Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsschluss
Anmeldungen sind verbindlich und können grundsätzlich persönlich, telefonisch und schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Die Anmeldungen werden vom Bildungsträger 3D Bildung in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegengenommen, bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldungsbestätigung beim/bei der Teilnehmer/in kommt zwischen diesem/dieser und dem Bildungsträger ein (Dienstleistungs-)Vertrag zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regel spätestens bis drei Tage vor Kurs-, Lehrgangs- oder Seminarbeginn.
2 Leistungsgegenstand
Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (Bildungsangebot), den bzw. das der Bildungsträger in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt.
3 Widerrufsrecht
Der/Die Teilnehmer/in kann seine/ihre Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
4 Teilnahmegebühren/Kosten/Bezahlung
Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger eingesetzten Medien entnommen werden. Die Kosten der Teilnahme werden mit Vertragsschluss fällig. Sie sind nach Rechnungsstellung je nach gewünschter Zahlungsweise entweder vor Beginn des einzelnen Bildungsangebots durch den/die Teilnehmer/in an den Bildungsträger zu überweisen oder werden bei erteilter Einzugsermächtigung mit Kursbeginn durch den Bildungsträger eingezogen. Dies gilt unabhängig von einer Erstattung durch die Agentur für Arbeit. Eine Forderungsabtretung an Dritte ist ausgeschlossen.
5 Rücktritt
Der Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der/die Dozent/in ausfällt. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den/die Teilnehmer/in unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen. Dem/Der Teilnehmer/in wird ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass die Maßnahme nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht anerkannt wird und eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht möglich ist. Ihm/Ihr entstehen in diesem Fall keine Kosten. Dies gilt nicht, sofern der/die Teilnehmer/in selbst keine individuelle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) erhält.
6 Kündigung/Abmeldung
Abmeldungen sind bei einzelnen Bildungsangeboten, die lediglich einen einzigen Ausbildungsabschnitt umfassen, bis drei Werktage vor Kursbeginn kostenfrei möglich; erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erscheint der/die angemeldete Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung oder kündigt er/sie währen der laufenden Ausbildung, so werden trotzdem die vollen Kosten der Teilnahme fällig.
Bei berufsbegleitenden Bildungsangeboten mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen Institution, die eine Laufzeit von mehr als einem Ausbildungsabschnitt haben, ist die Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Danach sind diese Bildungsangebote frühestens zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts und dann jedes Mal zum Ende der weiteren Ausbildungsabschnitte jeweils mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren für Ausbildungsabschnitte, die fristgemäß gekündigt wurden, werden zurückerstattet.
7 Besondere Vereinbarungen für EDV-Schulungen
Die vom Bildungsträger zur Verfügung gestellten Geräte und Medien (PCs, DVD-Player, CD-Player usw.) dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln.
Bereits der Versuch, Programme und Programmteile entgegen der Anweisungen der Kursleitung (Fehlverhalten) und entgegen geltender Lizenzbestimmungen zu verwenden bzw. zu verwerten, führt zum Ausschluss aus dem Bildungsangebot. Im Falle des Ausschlusses verliert der/die Teilnehmer/in auch einen etwaigen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Der Bildungsträger behält sich im Übrigen Schadensersatzansprüche jeglicher Art vor. Darüber hinaus behält sich der
Bildungsträger weitergehende Regressansprüche vor, soweit durch das Fehlverhalten bzw. den Lizenzverstoß Rechte Dritter berührt sind.
Schließlich dürfen nur die vom Bildungsträger zu Übungszwecken ausgegebenen Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind, verwendet werden. Die Datenträger müssen am Ende des Unterrichtstages/-abends im Schulungsraum zurückgelassen werden und sind Eigentum des Bildungsträgers. Nach Rücksprache mit der Kursleitung dürfen die Datenträger am Ende des Bildungsangebots gegebenenfalls mit nach Hause genommen werden.
8 Besondere Vereinbarungen für Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht (im Auftrag der Arbeitsverwaltung)
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschriebenen Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen des Lehrgangsleiters, der Dozenten und der Verantwortlichen des Bildungsträgers zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichtsbesuchs ist dem Bildungsträger eine schriftliiche Abwesenheitsanzeige vorzulegen. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) und den Bildungsträger zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.
9 Sonstige Verpflichtungen der Vertragspartner
Jede Änderung der Anschrift hat der/die Teilnehmer/in dem Bildungsträger unverzüglich mitzuteilen.
Der Bildungsträger verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozenten zu gewährleisten sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss und bei berufsbezogenen Bildungsangeboten den Erwerb eines Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat der/die Teilnehmer/in auf Grund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.
10 Haftung
Für alle Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmern/Teilnehmerinnen am Bildungsangebot des Bildungsträgers entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der/die Teilnehmer/in selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.
11 Unfallversicherung
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Bildungsträger ist nur gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot handelt, das nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert ist. Der/Die Teilnehmer/in erhält vom Bildungsträger auch nur dann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft, wenn er/sie nicht als selbstständige/r Unternehmer/in tätig ist. Abgesichert sind dabei nur mögliche Unfälle auf den direkten Wegen zur Bildungsstätte, Unfälle während des Unterrichts sowie gegebenenfalls Unfälle im Rahmen eines betrieblichen Praktikums. Sollte der/die Teilnehmer/in nicht über die dargestellten Fälle und auch nicht über seinen/ihren eigenen Arbeitgeber unfallversichert sein, steht es ihm/ihr frei, sich selbst über eine private Unfallversicherung abzusichern.
12 Datenschutz gemäß Datenschutzgesetz
Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des/der Teilnehmers/in werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Wenn der/die Teilnehmer/in künftig nicht mehr verständigt werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden ist, kann er/sie beim Bildungsträger nach Abschluss des Bildungsangebots seine/ihre Daten löschen lassen.
13 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Der/Die Teilnehmer/in erhält eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung des Vertrags.