Mit dem Erhalt des Bildungsgutschein sichert Ihnen die für Sie zuständige Agentur für Arbeit oder das für Sie zuständige Jobcenter die vollständige Übernahme der Kosten einer Weiterbildung oder Umschulung zu, die Ihre Aufstiegschancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend verbessern bzw. eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden soll. In Ihrem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel und die Qualifizierungsinhalte, sowie die erforderliche Maßnahmendauer festgelegt. Den für Sie passenden Bildungsträger dürfen Sie selbst wählen. Wichtig ist, dass die Maßnahme für die Förderung zugelassen ist.
Voraussetzungen
Damit Ihre berufliche Weiterbildung gefördert werden kann und Sie einen Bildungsgutschein erhalten, müssen Sie ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter sowie gegebenenfalls zusätzlich eine ärztliche bzw. berufspsychologische Untersuchung wahrnehmen. Danach wird entschieden, ob Sie zur beruflichen Wiedereingliederung eine Qualifizierung benötigen, Sie also einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Kosten dieser Weiterbildung übernimmt.
Zielgruppe
Sie können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie noch berufstätig sind, Ihnen aber die Arbeitslosigkeit droht, Sie arbeitslos sind und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt anstreben oder eine Weiterbildung bzw. Umschulung notwendig ist, weil Ihnen ein Berufsabschluss fehlt.
Kostenübernahme
Mit dem Bildungsgutschein werden die vollständigen Kosten für Ihre Maßnahme übernommen. Zusätzlich werden angefallene Fahrtkosten, Kosten für die erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern erstattet.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit sowie im Merkblatt 6.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen Unterstützung, wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme weiterarbeiten möchten oder wieder eine Arbeit aufnehmen wollen. Sie finanziert Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung oder zur Berufsförderung, die Ihren Arbeitsplatz trotz Erkrankung möglichst erhalten oder Ihnen neue Berufschancen eröffnen sollen.
Weitere Informationen zur Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung finden Sie in dieser Broschüre.
Berufsgenossenschaft/Unfallkasse
Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse hilft Ihnen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der Rückkehr an Ihren bisherigen Arbeitsplatz durch Finanzierung von Wiedereingliederungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder kurz AVGS kann Ihnen von der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobbörse ausgestellt werden, um Sie bei der beruflichen Wiedereingliederung (unsere Angebot HerAA, BerEI und StaRK) zu unterstützen.
Ein Vermittlungsgutschein kann je nach Variante zur Finanzierung einer private Arbeitsvermittlung, eines Bewerbungstrainings oder Jobcoachings genutzt werden.
Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit sowie im Merkblatt.